Nach islamischem Recht darf die Frau uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Auch beim Erwerb von Besitz genießt sie die gleichen Rechte wie der Mann.
Die Frau hat im Islam u.a. folgende Rechte und Pflichten:
- Grundsätzlich gilt, dass die Frau, was die Anbetung Gottes, Bestrafung oder Belohnung und den ihr gebührenden Respekt als Geschöpf Gottes betrifft, auf derselben Stufe steht wie der Mann. Sie soll in allen Bereichen die gleiche Erziehung wie der Mann genießen. Das gilt auch für die Schulbildung, denn im Islam ist es die Pflicht eines jeden Muslims, nach Wissen zu streben.
- Die Frau hat das Recht, ihren zukünftigen Ehemann selbst zu wählen. Bei der Heirat kann sie von ihrem Ehemann die Zahlung einer so genannten Morgengabe (Mahr) verlangen. Dies ist eine vertraglich festgelegte Summe, die die Frau bei der Heirat von ihrem Gatten erhält und die nach islamischem Recht als Heiratsgut gilt. Die Morgengabe ist keine Mitgift, denn es besteht keine ausdrückliche Verpflichtung, eine solche zu leisten. Ohne die Morgengabe jedoch ist die Heirat ungültig.
- Der Koran weist gläubige Menschen, die mit finanziellen Transaktionen zu tun haben, an, für diese zwei männliche Zeugen oder einen männlichen und zwei weibliche Zeugen anzubringen. (2:282) In anderen Situationen wiederum akzeptiert der Koran das Zeugnis der Frau als dem des Mannes gleichwertig. In bestimmten Situationen kann das Zeugnis einer Frau das eines Mannes auch außer Kraft setzen. Wenn ein Mann seine Frau beispielsweise der Unkeuschheit bezichtigt, muss er, um die Schuld der Frau zu beweisen, fünfmal feierlich schwören. Wenn die Frau die Angelegenheit jedoch bestreitet und selbst fünf Eide schwört, gilt sie als unschuldig. In jedem Fall wird die Ehe der beiden dann aber geschieden. (24:6-11)
- Nach islamischem Recht darf die Frau uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Auch beim Erwerb von Besitz genießt sie die gleichen Rechte wie der Mann. Dem Erbschaftsrecht wird im Koran viel Raum gewidmet. (4:7, 11-12, 176) Generell gilt, dass der Anteil der Frauen am Erbe halb so hoch wie der des Mannes sein soll, mit einer Ausnahme: die Mutter erbt genauso viel wie der Vater. Auf den ersten Blick mag diese Regelung vielleicht ungerecht erscheinen. Um den dahinter stehenden Gedanken verstehen zu können, sollte man aber berücksichtigen, dass die finanzielle Verantwortung der Männer die der Frauen im Islam bei weitem übertrifft. Dem Mann obliegt es, für den Unterhalt von Frau und Kindern zu sorgen. Seine Frau braucht ihm dabei nicht zu helfen. Ihr Besitz und ihre Einkünfte gehören allein ihr, es sei denn, sie entscheidet sich aus freien Stücken, ihrem Ehemann etwas davon zur Verfügung zu stellen. Weiterhin fällt auf, wie sehr sich der Islam für das Familienleben stark macht. Er ermutigt junge Leute zu heiraten, verurteilt die Scheidung und erachtet das Zölibat nicht als eine Tugend (Ausnahmen bestätigen die Regel.). In einer wirklich islamischen Gesellschaft ist das Zusammenleben in der Familie die Regel und das Leben als Single die Ausnahme. Fast alle muslimischen Frauen und Männer im heiratsfähigen Alter sind dort auch tatsächlich verheiratet. Angesichts dieser Fakten sollte man zu würdigen wissen, dass Männer im Allgemeinen höhere finanzielle Lasten zu tragen haben als Frauen und dass die Erbschaftsregeln des Korans darauf abzielen, dieses Ungleichgewicht zu kompensieren.
- Der Mann darf die sexuelle Befriedigung seiner Frau nicht vernachlässigen und sie grundsätzlich nicht verweigern. Tut er dies dennoch, hat die Frau das Recht, von sich aus die Scheidung zu verlangen.
- Der Sunna zufolge müssen Frauen ihren ganzen Körper mit Ausnahme von Händen und Gesicht, die Männer mindestens den Teil zwischen Bauchnabel und Knien bedecken. Unumstritten ist auch, dass Männer wie Frauen sich nicht aufreizend kleiden dürfen. Der Koran verlangt von gläubigen Männern, ihren Blick zu senken und sich auf diese Weise ihre Sittsamkeit zu bewahren. Gläubige Frauen ermahnt er darüber hinaus, Tücher um ihre Kleidungsausschnitte zu schlagen:
Sprich zu den gläubigen Männern, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren sollen… Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen – bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen sollen. (24:30-31)
Der Koran stellt recht unmissverständlich klar, dass eine solche Verhüllung für die Bewahrung der Keuschheit sehr wichtig und die Keuschheit wiederum ein wertvolles Gut ist:
Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden.(33:59)
- Die Sittsamkeit soll die Frau also vor Belästigungen bewahren und ihr Schutz bieten. Die Sicherstellung dieses Schutzes ist zugleich der einzige Zweck der Sittsamkeit. Der Schleier symbolisiert im Islam weder die Macht des Mannes über die Frau oder die Unterwerfung der Frau unter die Autorität des Mannes noch irgendeinen Luxus oder die Würde vornehmer verheirateter Frauen. Die islamische Philosophie lautet: Besser sicher und behütet sein, als später bereuen zu müssen. Einem Mann, der es wagt, eine Frau fälschlicherweise der Unkeuschheit zu bezichtigen, droht eine schlimme Strafe:
Und denjenigen, die ehrbaren Frauen (Unkeuschheit) vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen (dafür) beibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasst ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es, die Frevler sind. (24:4)
- Im Islam gilt das Gelübde jedes Menschen, ob Mann oder Frau, als bindend. Kein Mensch kann das Gelübde eines anderen Menschen widerrufen. Wer einen feierlich geschworenen Eid nicht hält, muss dafür in angemessener Weise Buße tun:
Allah wird euch für ein unbedachtes Wort in euren Eiden nicht zur Rechenschaft ziehen, doch Er wird von euch für das Rechenschaft fordern, was ihr mit Bedacht geschworen habt. Die Sühne dafür sei dann die Speisung von zehn Armen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, oder ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Sklaven. Wer es aber nicht kann, dann (soll er) drei Tage fasten. Das ist die Sühne für eure Eide, wenn ihr sie geleistet habt. Und hütet ja eure Eide. (5:89)
Kein Mann ist berechtigt, einen Eid für seine Frau oder seine Tochter zu schwören, und kein Mann kann einen Eid, den eine seiner weiblichen Verwandten geschworen hat, wieder zurücknehmen.