Der Konsens (Idschmâ) bezeichnet die Übereinstimmung der Rechtsgelehrten, die nach dem Tod des Propheten Muhammad bei der Feststellung praktischer Rechtsvorschriften zum Tragen kam. Die Mehrheit der sachkundigen und kompetenten Gelehrten schreibt der Übereinstimmung in Bereichen, die nicht von den eindeutigen Prinzipien des Korans und der Sunna geregelt werden, einen bindenden und verpflichtenden Charakter zu.
Sie berufen sich dabei auf die überlieferten Aussagen und Handlungen des Propheten. Auch der Koran (4:59-83) bestätigt die fundamentale Wichtigkeit der übereinstimmenden Meinung qualifizierter Gelehrter und betont so den hohen Stellenwert der Gemeinschaft.
Besonders in der Frühzeit des Islams spielte die Übereinstimmung der Gelehrten eine sehr wichtige Rolle. Heute ist dies nicht mehr der Fall, da die muslimische Welt zersplittert ist und politische, interessensbedingte oder andere Faktoren übereinstimmenden Urteilen im Weg stehen. In der Zukunft wird viel davon abhängen, ob die muslimischen Gelehrten in Fragen, die das Wohl der ganzen Menschheit betreffen (so z.B. in den Bereichen Terrorismus, Globalisierung etc.), wieder einen Konsens erzielen können, der dann für alle Muslime maßgeblich sein wird.
Quelle: Mertek, Muhammet (2012), Der Islam: Glaube, Leben, Geschichte, INID/Hamm.