Unter dem Begriff Qiyâs, Analogieschluss, versteht man das System analoger Ableitungen auf der Grundlage von Koran, Sunna und übereinstimmender Meinung der sachkundigen Rechtsgelehrten. Eine Entscheidung auf Grundlage eines Analogieschlusses ist dann zu treffen, wenn eine bestimmte Angelegenheit in den islamischen Rechtsquellen nicht eindeutig geregelt ist.
Dieses Verfahren ermöglicht die Klärung des Sachverhalts, indem sie in den Grundlagen des Gesetzes Vorschriften oder Entscheidungen ausfindig macht, die eine Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Fall aufweisen und damit ihre Anwendbarkeit im vorliegenden Fall rechtfertigen.
Um die Methode des Analogieschlusses zur Anwendung bringen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Sachverhalt, der geprüft wird, muss allgemein gültig sein. Es darf sich nicht um einen Sonderfall handeln.
- Der Prüfende muss mit dem zu überprüfenden Sachverhalt vertraut sein.
- Die Entscheidung, die letztlich gefällt wird, muss sich auf den Koran, auf Hadithe oder auf die übereinstimmende Meinung der Rechtsgelehrten (idschmâ) stützen.
- Die Entscheidung darf dem Koran und den Hadithen nicht widersprechen.
Man unterscheidet zwei Arten von Qiyâs:
- Qiyâs dschâlî (evidenter, eindeutiger Analogieschluss): Wein zum Beispiel wird im Koran als Khamr (berauschende Substanz) bezeichnet und verboten. Daraus geht eindeutig hervor, dass auch Rauschmittel wie Opium und andere Drogen verboten sind.
- Qiyâs khâfî (verborgener Analogieschluss): In den Hadithen findet sich die Vorschrift, dass jemand, der vierzig Ziegen besitzt, eine von ihnen als Sozialabgabe hergeben muss. Für viele mittellose Menschen kann es jedoch hilfreicher sein, wenn sie Geld bekommen. Folglich darf der Gegenwert der Ziege auch als Geldbetrag gespendet werden.
Quelle: Mertek, Muhammet (2012), Der Islam: Glaube, Leben, Geschichte, INID/Hamm.