In der Vergangenheit wurden Menschen mit Behinderungen oft durch verfehlte gesellschaftliche Konzepte, Klischees, ungerechtfertigte Vorwürfe und Vorurteile diskriminiert. Sie wurden ausgeschlossen, schlecht behandelt und ihrer Rechte beraubt. Gleichzeitig wurde ihnen der Weg zu Bildung, Beschäftigung und Unterstützung oft systematisch versperrt. Die Tatsache, dass auch heute noch vergleichsweise wenigerate Behinderte die Gesellschaft aktiv mitgestalten oder auf dem Arbeitsmarkt tätig sind, ist wohl in erster Linie darauf zurückzuführen, dass diese Menschen im Bildungswesen lange Zeit sträflich vernachlässigt wurden. In den vergangenen Jahrzehnten jedoch sind in verschiedenen Ländern der Welt endlich positive MaßnahmenMaße ergriffengetroffen worden. Der Forschung gelang es, Methoden und Strategien zu entwickeln, die es Behinderten ermöglichen, in Schule und Gesellschaft am ‚normalen‘ Leben teilzuhaben. Entsprechende Konzepte stehen absolut im Einklang mit islamischen Prinzipien von Teilhabe und Integration. In dem folgenden Beitrag soll vor allem die Haltung des Islams gegenüber Menschen mit Behinderungen erläutert werden, wobei mir als Quellen der Koran und die Sunna (das Vorbild des Propheten Muhammad) dienen werden.
Was genau bedeutet eigentlich der Begriff Teilhabe? In einem weit gefassten Sinne bedeutet Teilhabe, unter normalen (Wettbewerbs-)Bedingungen am Arbeitsleben oder am Leben in der Gesellschaft teilnehmen zu können. Hierfür ist es erforderlich, eine Barrierefreiheit zu schaffen, das heißt: Faktoren zu beseitigen, die dem Unvermögen des behinderten Menschen im jeweiligen Kontext Bedeutung verleihen.[i] Eine weitere Definition lautet: „Unter Teilhabe versteht man ein Gefühl von Zugehörigkeit: sich respektiert und geachtet fühlen für das, was man ist; sich so von anderen unterstützt fühlen, dass man seine Arbeit gut verrichten kann.“[ii] Teilhabe heißt, dass man am öffentlichen Leben teilnimmt und seine Talente als Mitglied der Gemeinschaft in den Alltag einbringt. Es heißt, ein Teil dessen zu sein, was alle anderen sind, und als Mitglied der Gemeinschaft willkommen geheißen und aufgenommen zu werden. Das weite Feld der Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben erstreckt sich unter anderem auf Arbeit, Freizeit, Schule und Spielplatz, Verein, Politik und Religion.
Eine Anwältin der Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben ist die Sonderpädagogik. Sie bemüht sich um Kinder mit (körperlichen, emotionalen oder anderen) Behinderungen, die also einen besonderen Förderbedarf aufweisen. Ihr Anliegen ist es, das Recht dieser Kinder auf eine ihren Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung zu verwirklichen. In der Sonderpädagogik werden Menschen in ihrer Sprach-, Lern- oder Verhaltensentwicklung durch therapeutische Unterstützung gefördert. Diese Unterstützung zielt ab auf ein möglichst großes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung. So wird beispielsweise versucht, behinderte Kinder in ganz normale Schulklassen zu integrieren und sie zusammen Mal mit ihren nichtbehinderten Altersgenossen zu unterrichten. Dafür bedient man sich spezieller Unterrichtsmaterialien, Sondereinrichtungen und zum Teil intensiver individueller Betreuung.
Auch der Islam verwehrt sich entschieden dagegen, dass bestimmte Gruppen von Menschen mit Vorurteilen belegt und aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Im Koran etwa steht geschrieben: O ihr Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander erkennen möget. Wahrlich, vor Allah ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist allwissend, kundig. (49:13) Wenn Gott hier sagt, dass Er uns alle aus einem Mann und einer Frau erschaffen hat, dann ist dies der beste Beweis dafür, dass wir alle gleich sind. Alle Menschen sind auf die gleiche Art und Weise erschaffen worden, niemand ist besser oder schlechter als die anderen.
Der Islam verlangt von uns, dass wir unsere Mitmenschen respektieren. Der Islam heißt jedes Individuum und jede Gruppe als Gleichberechtigte willkommen. Und er erfüllt die Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen, ohne zwischen ihnen zu unterscheidenBedarf. Als würde er förmlich aus seinen Lungen herausschreien, dass kein Mensch einem anderen Menschen überlegen ist, pocht er unentwegt auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit. Der Islam lehrt uns, dass jeder Mensch Liebe, Fürsorge und Respekt verdient, und das gilt selbstverständlich auch dann, wenn jemand behindert ist. Was wirklich zählt, sind Herz und Handeln. Der Islam fordert uns also dazu auf, alle Menschen ungeachtet möglicher Behinderungen zu akzeptieren, sie in unsere Mitte zu nehmen und sie so weit wie nötig zu unterstützen. In einem Hadith sagt der Prophet Muhammad: Gott, der Barmherzige, zeigt barmherzigen Menschen gegenüber Barmherzigkeit. Sei also den Menschen auf Erden barmherzig, damit Gott dir barmherzig ist. (Abu Dawud) Jeder Einzelne ist dazu verpflichtet und dafür verantwortlich, sich auch um die Bedürfnisse seiner Mitmenschen zu kümmern. Dafür werden uns der Segen und die Gunst Gottes verheißen.
In der islamischen Geschichte begegnen uns zahlreiche schillernde Beispiele von Menschen, die trotz verschiedener Arten von Behinderungen aktive und höchst produktive Mitglieder ihrer Gesellschaft waren und dafür hoch geschätzt wurden. Abdullah ibn Umm Maktum zum Beispiel war blind und gehörte zu den Ersten, die sich zum Islam bekannten. Er erwies sich als dem Propheten treu ergeben und war mit der besonderen Gabe gesegnet, die Koranverse mühelos auswendig lernen zu können. In Medina angekommen, ernannte der Prophet Abdullah zu einem der ersten Muezzins (Gebetsrufer). Bei verschiedenen Gelegenheiten übertrug er ihm darüber hinaus die Verantwortung für die Stadt Medina in seiner Abwesenheit. Dies ist ein bemerkenswertes Beispiel für praktizierte Teilhabe. Es zeigt, wie Behinderte im Islam geachtet und behandelt werden. Es unterstreicht, dass wir behinderte Menschen nicht herabwürdigen und uns kein oberflächliches Urteil über sie bilden sollen. Es führt uns vor Augen, dass wir behinderten Menschen in einem vernünftigen Rahmen durchaus verantwortliche Aufgaben übertragen sollten. Denn zweifelsohne besitzen auch sie wertvolle Talente, die es zu fördern gilt.
Einmal traf der Gesandte Gottes eine Frau, die sich bei ihm über ihre epileptischen Anfälle beklagte. Vor allem hatte sie Angst davor, während eines Anfalls ihren Körper ungeschützt den Blicken der Anwesenden auszusetzen. Der Prophet Muhammad stellte die Frau vor die Wahl:Optionen Entweder könne er zu Gott beten, dass sie ins Paradies gelange, sofern sie ihren Zustand geduldig ertrage, oder er könne Gott darum bitten, sie zu heilen. Sie entschied sich dafür, ihr Los zu akzeptieren, bat aber gleichzeitig den Propheten, dafür zu beten, dass ihr Körper nicht den Blicken fremder Menschen ausgesetzt werdeAussich. Diese Geschichte enthält drei wesentliche Punkte: Erstens deutet sie an, dass Geduld und Langmut sehr wichtige Eigenschaften von behinderten Menschen sind. Zweitens bestätigt sie, dass jeder Mensch das Recht hat, seine Mitmenschen auf seine besonderen BedürfnisseBedarf aufmerksam zu machen und sich – aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit – für seine Rechte stark zu machen. Drittens hebt sie die wichtige Rolle von Fürsprache und Unterstützung hervor, von denen erwartet wird, dass die Gemeinschaft sie ihren Mitgliedern zukommen lässt.[iii]
Auch in den Jahrhunderten der Blütezeit der islamischen Zivilisation gab es eine Reihe von bedeutenden blinden, tauben oder körperbehinderten Menschen, die als PhilologenPhilologen, Juristen, Lehrer, Dichter und ganz allgemein als Repräsentanten der Gesellschaft Hervorragendes leisteten. Zu ihnen gehörten unter anderem Abu’l Ala al-Ma’arri, Abu Uthman Amr ibn Bahr (Al-Dschahiz), Baschar ibn Burd, Ibn Sirin, Qatada ibn Di’ama as-Sadusi, Muwaffaq ad-Din Muzaffar und Thalab. Atta ibn Abi Rabah, ein Schwarzer, der teilweise gelähmt war, galt als der bedeutendste Mufti von Mekka.
Viel später, im 16. und 17. Jahrhundert, brachten am Hof der Osmanen taube Diener den Höflingen und Sultanen ihre Zeichensprache bei. Diese galt als ein wertvolles Kommunikationsmittel. Zu gleichen Zeit wurde in Westeuropa noch darüber diskutiert, ob taube Menschen lernfähig seien oder wie rationale Wesen denken können.[iv]
Der Umgang mit Behinderungen und Behinderten in der Gegenwart
Es ist höchst erfreulich zu sehen, wie heutzutage überall auf der Welt große Anstrengungen unternommen werden, Aufgeboum die Rechte von Behinderten zu schützen. Selbst in vielen Ländern, in denenwo der Begriff der Teilhabe noch vor kurzer Zeit unbekannt war, wird inzwischen angestrebt, dass behinderte Menschen vollen Zugang zu Bildungsangeboten und anderen Aktivitäten erhalten. Gerade in den letzten Jahren wurden viele mit den islamischen Lehren im Einklang stehende Forschungsvorhaben und Projekte durchgeführt, um Kindern mit Behinderungen aller Art eine teilhabende Erziehung und Umwelt zu bieten. Behinderte Kinder und ihre Eltern haben sich immer besser organisiert, um gemeinsam für die Durchsetzung ihrer Rechte zu kämpfen. Aktionsbündnisse aus Selbsthilfe- und Gesundheitsorganisationen, sozialen Verbänden, Kirchen etc. haben sehr effektiv Druck auf die Regierungen ausgeübt, und so wurden viele Gesetze auf den Weg gebracht, die die soziale und bildungspolitische Teilhabe von Behinderten einfordern. In Westeuropa, den USA, Kanada und Australien existieren heute für die meisten Behinderten umfassende Schul- und Ausbildungssysteme. Einige Länder integrieren behinderte Kinder in normale Schulklassen, andere bieten ihnen spezielle Klassen oder Schulen an.
In einer Schrift des Bundesministeriums für Bildung und Forschung heißt es: „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben in Deutschland ein Recht auf Bildung. Sie werden vom Bildungssystem nicht ausgegrenzt, sondern in Deutschland besonders intensiv gefördert. Für sie gilt die Schulpflicht ebenso wie für nichtbehinderte Kinder und Jugendliche. Hinzu kommen vielfältige und auf den sonderpädagogischen Bedarf ausgerichtete Förderangebote. Behinderte Schüler werden entweder in Regelschulen gemeinsam mit nichtbehinderten Schülern oder in Sonder- bzw. Förderschulen unterrichtet. Die integrativen Angebote werden in den Ländern weiter ausgebaut. Sonderpädagoginnen und -pädagogen verfügen in Deutschland über eine besonders gute pädagogische Ausbildung. Die Bildungsausgaben für die individuelle Förderung in Förderschulen sind überdurchschnittlich hoch.“[v]
Sachliche Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen werden in Deutschland als ‚Leistungen zur Teilhabe‘ bezeichnet. Sämtliche rechtlichen Bestimmungen zu diesem Themenkomplex lassen sich letztlich auf Artikel 3 des Grundgesetzes zurückführen, der eine Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung ausdrücklich verbietet. Paragraph § 4 des Sozialgesetzbuchs IX – Leistungen zur Teilhabe – besagt:
(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung
- die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
- Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
- die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
- die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
(3) Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. […]
Schlussbetrachtung
Der Islam bietet der Menschheit Rechtleitung und Erkenntnis in allen Lebensbereichen, was neue Forschungsergebnisse immer wieder bestätigen. Die Lehren des Islams wurzeln im Koran und in der Sunna. Sie besagen, dass wir jedes menschliche Leben würdigen und stützen sollen, egal in welcher Erscheinungsform es sich uns präsentiert, und dass wir das Potenzial jedes einzelnen Menschen wertschätzen sollen. Schon vor Jahrhunderten hat uns der Gesandte Gottes dargelegt, wie wir mit diesem wichtigen gesellschaftlichen Thema umgehen können. Behinderte sind Teil unserer Gesellschaft und haben das Recht, gleichberechtigt an allen Aktivitäten teilzunehmen. Besonders gut eignet sich das Bildungswesen, um diesen Anspruch in die Tat umzusetzen. Denn Kinder, die schon in der Schule getrennt wurden, neigen dazu, diese Trennungen auch als Erwachsene aufrechtzuerhalten. Eine teilhabende Pädagogik ermöglicht Kindern mit Behinderungen, sich zu erwachsenen Menschen zu entwickeln, die aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft teilhaben. Wenn ihren besonderen Bedürfnissen auf angemessene Weise Rechnung getragen wird, werden sie dadurch in die Lage versetzt, ihr Potential zu entfalten. Ihre Lebensqualität insgesamt verbessert sich, und ihr sozialergesellschaftlichen Status wird aufgewertet.
Hurisa Güvercin
Anmerkungen
[i] http://de.wikipedia.org/wiki/Teilhabe_(Behinderte_Menschen)
[ii] Miller, Frederick A. & Katz, Judith H.; The Inclusion Breakthrough: Unleashing the Real Power of Diversity; San Francisco 2002
[iii] Ebenda