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Startseite Lebensweisheiten Islam in der Gesellschaft Ethik/Moral (Akhlaq)

Eheschließung und Ehescheidung im Islam

Martin Merteck von Martin Merteck
11. November 2014
Eheschließung und Ehescheidung im Islam
443
ANSICHTEN

Nach islamischer Normlehre kann jeder erwachsene Muslim, Frau und Mann, eine Ehe schließen, wenn bestimmte Voraussetzungen wie Gesundheit, wirtschaftliche Lage, Freiheit u.a. erfüllt sind. Beide Seiten sollten sich bewusst sein, was eine Ehepartnerschaft für das Leben bedeutet und welche Pflichten das Familienleben – z.B. auch mit Kindern- mit sich bringt. Die Ehe verhindert ist eine stabile Institution im sozialen Leben von Menschen. Sie erlegt dem Mann die Pflicht auf, für Frau und Kinder Sorge zu tragen. Familienentscheidungen sollten in beidseitigem Einvernehmen getroffen werden.

Die Eltern können auf Grund ihrer Erfahrungen ihren Familien dabei behilflich sein, einen geeigneten Lebensgefährten zu suchen, das letzte Wort aber haben in jedem Falle die beiden Beteiligten.

Zur Schließung einer Ehe sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Partner dürfen einander nicht verwehrt sein, beide Partner müssen der Eheschließung zustimmen, die Morgengabe, die die Frau von ihrem Gatten erhält, muss festgesetzt sein. Die Eheschließung muss in Gegenwart von zwei Zeugen stattfinden. Sie sollte im besten Falle auch schriftlich festgehalten werden. Nach islamischer Rechtsprechung darf eine muslimische Frau außerdem keine Ehe mit einem nicht-muslimischen Mann schließen.

Die Mehrehe ist unter besonderen Bedingungen und nur im Ausnahmefall gestattet. Sie repräsentiert nicht den Normalfall. In allen Gesellschaften und Epochen bildete die Mehrehe stets die Ausnahme. Entscheidend ist vor allem die Zustimmung der Frau, und zwar sowohl die der ersten, als auch die der potenziellen zweiten Frau. Anlässlich der Heirat kann die Frau auch im Ehevertrag festschreiben lassen, dass ihr Mann keine zweite Frau nehmen darf. Der Koran fordert jedenfalls den Mann auf, nur eine Frau zu heiraten.

Trennung und Scheidung

Wenden wir uns zunächst der Akzeptanz zu: Der Islam erkennt beiden Partnern das Recht zu, die Ehe zu beenden. Was die Scheidung betrifft, so beschreitet der Islam hier einen Mittelweg und betrachtet die Ehe als eine heilige Verbindung, die nur aus zwingenden Gründen gelöst werden kann. Ehepaare sind dazu aufgerufen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um ihre Ehe zu retten. Die Scheidung ist die letzte Lösung. Kurz gesagt: Der Islam akzeptiert die Scheidung, rät aber eine wohl überlegte Entscheidung und rät eher von ihr ab. Lässt sich ein Mann von seiner Frau scheiden, wird diese Form der Scheidung talaq genannt. Geht die Initiative von der Frau aus, spricht man von khulâ. Löst der Mann die Ehe auf, verbietet ihm der Koran ausdrücklich, seine Hochzeitsgeschenke (die Brautgabe) wieder an sich zu nehmen, wie wertvoll sie auch sein mögen. Der Islam bietet verheirateten Paaren viele praktische Lebenshilfen an, mit deren Hilfe die Ehe auch bei Schwierigkeiten und Spannungen gerettet werden kann. Setzt einer der Partner die Ehe aufs Spiel, rät der Koran dem anderen, alles dafür zu tun, diese heilige Verbindung dennoch aufrechtzuerhalten. Wenn aber alle Maßnahmen scheitern, erlaubt der Islam den Eheleuten, sich in Frieden und Freundschaft voneinander zu trennen.

Der Koran gibt geschiedenen Frauen ebenso wie Witwen die Möglichkeit, erneut zu heiraten (wen immer sie möchten). Außerdem belegt er Geschiedene und Witwen auch nicht mit einem Stigma. Dazu heißt es im Koran:

Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlasst sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig. (2:231)

Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten. Und wenn sie dann ihren Termin erreicht haben, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie in gütiger Weise über sich selbst verfügen. Und Allah ist wohl vertraut mit dem, was ihr tut. (2:234)

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