Gehen wir von der folgenden Annahme aus: Angenommen, die Muslime fordern die verfassungsmäßige Auslebung des Islams und die Verschleierungspflicht für alle Frauen, den Verbot von Schweinefleisch und des Alkohols in Deutschland. Auf so eine Forderung würden Christen mit verschiedenen Konfessionen, agnostische Liberale, Atheisten, Sozialisten, Kommunisten usw. womöglich folgende Antwort geben: Wir glauben nicht an den Islam, unsere Religion, Lebensweise und Philosophie ist unterschiedlich, mit welchem Recht versuchen Sie ihre Religion, ihre Art des Denkens und des Lebens uns aufzuzwingen?
Dies ist definitiv eine berechtigte Frage. Das Aufzwingen des Glaubens und der Lebensweise einer Minderheit auf die Mehrheit würde zwangsweise nichts anderes als die Etablierung eines totalitären und repressiven Regimes bedeuten.
In dieser Situation würden die Muslime den Weg der Vernunft wählen und könnten von den staatlichen Entscheidungsträgern womöglich folgendes verlangen: „Wir sind eine Minderheit. Wir möchten, dass uns das Recht und die Freiheit gewährt werden, nach den Geboten unserer Religion leben zu können. Zudem verlangen wir die öffentliche und zivilgesellschaftliche Akzeptanz. Diese Forderungen sollen gesetzlich und verfassungsmäßig garantiert werden. Mit unseren Steuerabgaben und unserer Loyalität zum Grundgesetz leisten wir auch einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der öffentlichen Ordnung. Deshalb sollten auch wir bei öffentlichen-rechtlichen Prozessen und Entscheidungen, diealle Einwohner Deutschlandsbetreffen, ein Mitspracherecht erhalten. Unser Mitspracherecht soll gemäß unserem Anteil an der Gesamtbevölkerung und an der Höhe unseres wirtschaftlichen Beitrags für die Gesamtwirtschaft gewährt werden.“
Nach den Erfahrungen eines halben Jahrhunderts wissen wir aber, dass in der europäischen Demokratie den Muslimen noch nicht mal ein Zehntel der oben genannten Rechte anerkannt wurden. Die ohnehin unter bestimmten Schwierigkeiten lebenden Muslime werden im Zuge der mittlerweile salonfähig gewordenen Islamophobie zu einem Hassobjekt reduziert. Dies ist ein grundlegendes Problem und Dilemma der europäischen Demokratie im Umgang mit Muslimen, aber auch mit der Roma und den Juden.
Nun, in Zusammenhang mit unserer berechtigten Kritik gegenüberder Praxis der liberalen Demokratie, was könnten wir jemandem antworten, der mit einer stärkeren existenziellen Betrachtungsweise sich den menschlichen Grundproblemen nähert, der unter Liberalisierung mehr als nur die Gewährleistung der freien Marktwirtschaft versteht, der die Begriffe Recht und Freiheit, als Konsequenz des Konsumwahns und Egoismus (nafs ammara), nicht nur auf die körperlichen Bedürfnisse und Wünsche reduziert, der die folgende Frage stellen würde: „Welche Art von Recht und Freiheit gewährt das von ihnen erwünschte politische System den zahlenmäßig kleinen Minderheiten, wie gewährleistet sie politisch und sozio-kulturell den Pluralismus?“.
Bei der Beantwortung dieser Frage geben uns die Primärquellen des Islams einen wichtigen Impuls. Bei genauerer Betrachtung sehen wir, dass der Islam jeder Religion, Konfession und Glaubensgruppe diese vier Prinzipien gewährt:
1. Rechtleitung (Hidaya) obliegt nur bei Gott. Folglich sollte kein Mensch zu einem anderen Glauben zwangsbekehrt werden. Jede Religionsgemeinschaft besitzt das Recht, seinen eigenen Glauben, seine Philosophie oder Weltbild ihren Kindern zu lehren, ihre Kinder danach zu erziehen. Dies ist keine Aufgabe des Staates.
2. Jede Religion- und Glaubensgemeinschaft besitzen das Recht ihre Gottesdienste und Rituale frei zu praktizieren. Ein Eingriff bzw. Einmischung ist nicht erlaubt.
3. Jede Religion- und Glaubensgemeinschaft besitzt das Recht nach ihrem Wissen bzw. Überzeugungen zu leben und eigene Praktiken zu entwickeln.
4. Jede Religion- und Glaubensgemeinschaft besitzt das Recht, sich nach ihrem Wissen bzw. Vorstellungen zu organisieren, Gruppen oder Gemeinschaften zu gründen und zivilgesellschaftliche Bereiche zu bilden. Der Staat darf ihren zivil-gesellschaftlichen Lebensbereich nicht begrenzen.
Solange sie sich friedlich verhalten, habe sie entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil und Beitrag an der Volkswirtschaft ein Mitspracherecht an der öffentlichen Verwaltung und bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln. Dies sind realistisch, eine gerechtere Partizipation und ein wahrer Pluralismus.